Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!
Wir suchen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die uns bei der Durchführung der Kommunal- und Europawahl am 09. Juni 2024 in ihrer Gemeinde unterstützen!
Voraussetzung dafür ist, dass Sie Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind und am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens 37 Tagen in der Kommune Ihre Hauptwohnung haben,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
- nicht bereits in einem anderen Wahlorgan Mitglied sind,
- nicht selbst Wahlbewerber/in, Vertrauensperson eines Wahlvorschlags oder dessen Stellvertreter/in sind.
Der Einsatz in einem Wahllokal erfolgt durch Berufung zum/zur Wahlvorsteher/in, stellv. Wahlvorsteher/in, Schriftführer/in, stellv. Schriftführer/in oder als Beisitzer. Der Wahlvorstand erhält durch das Amt Warnow-West im Rahmen einer Schulung eine Einführung in seine Tätigkeit.
Folgende Aufwandsentschädigungen werden für den Wahltag gezahlt:
- Wahlvorsteher/in: 120,00 EUR
- stellv. Wahlvorsteher/in, Schriftführer/in, stellv. Schriftführer/in: 110,00 EUR
- Mitglieder/in der Wahlvorstände (Beisitzer): 100,00 EUR
Senden Sie Ihre Bereitschaftserklärung an das Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow bzw. per E-Mail an wahlen@warnow-west.de unter Angabe Ihres Namens, Vornamens, Geburtsdatums, Ihrer Anschrift und telefonischen Erreichbarkeit.
Kritzmow, 17.11.2023
Jörg Blotenberg
Gemeindewahlleiter