Weihnachtsgruß

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

das Weihnachtsfest und den Jahreswechsel möchte ich zum Anlass nehmen, um all denen
zu danken, die daran mitgearbeitet haben, die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen
lebens- und vor allem liebenswert unter schweren Bedingungen zu gestalten.
Mein Dank gilt besonders den Bürgerrinnen und Bürgern, die sich auf karitativen, sportlichem und kulturellem Gebiet in der Kirchgemeinde und unseren Vereinen ehrenamtlich engagiert haben.
Weiterhin danke ich den Mitgliedern der Gemeindevertretung und der Ausschüsse, sowie dem Bauhof, dem Kindergartenpersonal, Schule und der Feuerwehr recht herzlich für die gute Zusammenarbeit.
Ich wünsche allen Bürgerrinnen und Bürgern von Herzen erholsame und gesegnete Weihnachten, einen guten Jahreswechsel ein friedliches, erfolgreiches und vor allem gesundes neues Jahr.

Herzliche Grüße
Ihr Bürgermeister
Uwe Barten

Weihnachtsfeiern in der Gemeinde

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,

die geplante Weihnachtsfeier in unserer Gemeinde am 3.12.21 im Gemeindezentrum kann coronabedingt auch in diesem Jahr leider nicht stattfinden.

Wir bedauern das sehr, haben sich doch schon viele an den Vorbereitungen beteiligt.

Die gemeinsame Weihnachtsfeier mit der Kirchgemeinde am 2. Adventssonntag kann aktuell noch stattfinden.

Herzliche Grüße, ein fröhliche Adventszeit und beste Gesundheit sendet Ihnen

 

Ihr Bürgermeister

Uwe Barten
Gemeinde Elmenhorst / Lichtenhagen

Superkalender für Elmenhorst und Lichtenhagen

Für die Gemeinde Elmenhorst-Lichtenhagen ist es Tradition, einen attraktiven Jahreskalender zu drucken und damit vielen Gemeindeinteressierten eine Freude zu machen.

Initiator, Gestalter und Herausgeber ist der Lichtenhäger Findlingsgarten-Verein. Der kalender 2020 zeigte unter dem Titel „STEINREICH und GRÜN“ die 12 besten Motive eines Fotowettbewerbes im A 3-Format.

Der Monatskalender für 2021 dokumentiert in beeindruckender Weise die „VERLUSTE“ von Baudenkmalen im denkmalgeschützten Ortskern von Lichtenhagen-Dorf. Anlaß war der gewaltige Blitzschlag, der zum Totalverlust des einmaligen Werderhauses führte.Der Kalender in schwarz/weiß zeigt 11 Verluste einmaliger Denkmale und ermöglicht, die geschichtslosen Ersatzbauten zu beurteilen.

Die“GUTEN  AUSSICHTEN für 2022″ enthalten  14 aktuelle und genehmigte Drohnenbilder von 2021. DieFlughöhe der Drohne ermöglicht Rundumblicke bis zu Horizont und ermöglicht Bilder von unsere Heimat, die wir sonst so nicht wahrhehmen können. Es sind 14 Bildmotive, die im Monatskalender gern und oft analysiert werden können. Bei den Fotos in luftiger Höhe hat sich bewahrheitet, dass Drohnen über Wohngebieten zum Datenschutz keine Fotos machen können.

Die Kalenderauflage betägt nur 250 Stück. Die Verteilung erfolgt ab 10.12.2021 durch die Gemeinde/Bürgermeister, die beteiligten Vereinsvorsitzenden und in geringer Anzahl käuflich  im Landgasthaus Gute Laune.

Uwe Barten
Bürgermeister

Einwohnerinformations-abend zum Thema Kita – Schule – Hort

Nach einem ersten Gesprächsforum zum Thema Schule im Oktober 2020 soll nun am Montag, dem 27.09.21, um 19.00 Uhr in der Sporthalle in Lichtenhagen Dorf ein weiterer Informationsabend stattfinden.
Zusammen mit unserem Bürgermeister, dem Sozialausschuss, der Schule und dem Hort wird der aktuelle Stand zum geplanten Schulneubau erläutert. Alle Anwesenden haben im Anschluss die Möglichkeit zu einem konstruktiven Austausch.

Straßenreinigungspflichten

Aus gegebenem Anlass möchten wir auf die lt. den geltenden Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden bestehenden Pflichten der Anlieger hinweisen (Einzelheiten s. a. www.amt-warnow-west.de).

Die nachfolgend aufgeführten Straßenteile sind zu reinigen, dies umfasst auch die Beseitigung von Abfällen, Laub und Hundekot. Wildwachsende Kräuter sind zu entfernen, wenn dadurch der Straßenverkehr behindert, die nutzbare Breite von Geh- und Radwegen eingeschränkt wird oder wenn die Kräuter die Straßenbeläge schädigen.

 

Straßenteile:

Gehwege einschließlich der gleichzeitig als Radweg ausgewiesenen Gehwege, Verbindungs- und Treppenwege, Radwege, Trenn-, Baum- und Parkstreifen, Böschungen und Gräben, sowie sonstige zwischen dem anliegenden Grundstück und der Fahrbahn gelegene Teile des Straßenkörpers. Dies umfasst auch die Reinigung von Haltstellen öffentlicher Verkehrsmittel.

In der nicht im Verzeichnis der Reinigungsklassen aufgeführten Straßen zusätzlich

  1. a) die halbe Breite von Stichstraßen und verkehrsberuhigten Straßen,
  2. b) die Hälfte der Fahrbahnen einschließlich Fahrbahnrinnen, Bordsteinen und Bordsteinkanten.

 

Amt Warnow-West
Bauverwaltung

 

Freie Sicht nach allen Seiten

Anpflanzungen beleben und verschönern das Ortsbild. Leider können durch Anpflanzungen aber auch Gefahrensituationen hervorgerufen werden. Eingehende Hinweise und Beschwerden sowie durchgeführte Ortsbesichtigungen zeigen, dass an Kreuzungen, Einmündungen, sowie Fuß- und Radwegen immer wieder Behinderungen durch überhängende Äste und zu breit und zu hoch wachsende Hecken bestehen.
Dann kann es nur heißen: „Bitte zurückschneiden!“
Bitte prüfen Sie auch, ob Straßenlampen an der Grundstücksgrenze oder Schilder zugewachsen sind und deren Freischneiden erforderlich ist. Bedenken Sie: Durch das Zuwachsen von Straßenlampen oder Schildern wird die Verkehrssicherheit beeinträchtigt und die Orientierung von ortsfremden Personen erschwert.
Gemäß § 35 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz M-V dürfen Anpflanzungen aller Art sowie Zäune, Stapel, Haufen und andere mit einem Grundstück nicht fest verbundene Einrichtungen nicht angelegt werden, wenn sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen können. Sind solche Anpflanzungen bzw. Hindernisse bereits vorhanden, haben die Eigentümer und Besitzer deren Beseitigung zu dulden, wenn sie diese nicht selbst beseitigen.
Bei Gefahr im Verzug kann das Amt Warnow-West als zuständige Gemeindeverwaltung die Anpflanzungen bzw. Hindernisse sofort beseitigen oder zurückschneiden. Die Kosten für das Ausführen dieser Maßnahmen werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
Ist keine Gefahr im Verzug, sind die Schutzmaßnahmen 14 Tage vor Durchführung schriftlich anzukündigen. Die Grundstückseigentümer bzw. -besitzer können in dieser Zeit die Schutzmaßnahmen im Benehmen mit der Gemeindeverwaltung selbst durchführen.
Besonders gefährdet sind Kinder, die nach der Straßenverkehrsordnung bis zum vollendeten achten Lebensjahr mit ihrem Fahrrad den Gehweg benutzen müssen. Werden sie durch überhängende Äste zum Ausweichen auf die Straße verleitet, besteht erhöhte Unfallgefahr für sie. Neben der möglichen Verletzung des Kindes drohen Ihnen erhebliche Schadensersatzforderungen.
Im Kreuzungsbereich von Straßen sind sog. „Sichtdreiecke“ grundsätzlich von jeder Bebauung freizuhalten. Das Sichtdreieck beschreibt ein Sichtfeld, das ein Verkehrsteilnehmer zur Verfügung hat, wenn er von einer untergeordneten in eine übergeordnete Straße einbiegen will. Wenn nun dieses Sichtdreieck durch Bebauung (Gartenzaun, Hecke, Baum o. Ä.) nicht mehr überschaubar ist, wird das Einbiegen in die bevorrechtigte Straße zum gefährlichen Glücksspiel.
Beachten Sie auch das sog. „Lichtraumprofil“, das von allen Grundstückseigentümern einzuhalten ist, deren Grundstücke an öffentliche Straßen sowie Geh- und Radwege angrenzen: Der Pflanzenwuchs sollte bis zu einer Höhe von 2,30 Metern nicht über den Gehweg ragen (bei Radwegen ist eine Höhe von 2,50 Metern einzuhalten). Grenzt das Grundstück direkt an eine öffentliche Straße, dürfen die Pflanzen bis zu einer Höhe von 4,5 Metern nicht in die Straße hineinragen. Auch ist ein Abstand von 0,50 m zum Fahrbahnrand zu wahren.
Als Verkehrsteilnehmer erwarten Sie, dass andere Grundstückseigentümer bzw. -besitzer alles unternehmen, um Sie selbst und Ihre Angehörigen vor Gefahren zu schützen. Legen Sie diesen Maßstab auch an Ihr eigenes Verhalten an. Beachten Sie bitte auch, dass Sie als Grundstückseigentümer bzw. -besitzer verkehrssicherungspflichtig sind und im Schadensfall mit erheblichen Schadensersatzansprüchen konfrontiert werden können.

Amt Warnow-West
FB Bauverwaltung

Bürgermeistersprechstunde

Die Bürgermeistersprechstunde im Gemeindezentrum Elmenhorst findet ab der 24. KW wieder dienstags statt.

 

Bürgermeistersprechstunde
Dienstag 16 bis 18 Uhr

Gemeindezentrum
Gewerbeallee 45
18107 Elmenhorst

Verkehrsraumein- schränkungen und Aufstellung einer mobilen Ampel an der Dorfstraße (K10) Höhe Schule in 18107 Lichtenhagen

Vom 26.03.2021, 16.00 Uhr bis voraussichtlich zum 09.04.2021, 16.00 Uhr erfolgt aufgrund von Bauarbeiten der Tief- und Straßenbau Krempien GmbH aus Elmenhorst eine Verkehrsraumeinschränkung auf der Dorfstraße, K 10, welche mittels mobiler Ampel geregelt werden soll.

Die Bushaltestelle „Schule“ wird neu errichtet und behindertengerecht ausgebaut.

Eine sichere Führung der Fußgänger und Schüler an der Baustelle vorbei wird durch die Baufirma die Bauzeit über gewährleistet.

Laut REBUS wird die Bushaltestelle vom 26.03.21, 17.00 Uhr bis 07.04.21 gesperrt und nicht mit Busverkehr bedient. Als Ersatz kann die Haltestelle Lichtenhagen Dorf, am Kreisverkehr, genutzt werden.

Ab 08.04.21 wird sowohl die Schülerbeförderung als auch der Linienverkehr unter Berücksichtigung evtl. nötiger Restarbeiten wiederaufgenommen.

 

Amt Warnow-West
FB Bauverwaltung