Information für die Anwohner zum Winterdienst

In Vorbereitung der Winterdienstsaison 2016/2017 (vom 01.11. – 31.03.) weisen wir schon jetzt darauf hin, dass Sie laut geltender Straßenreinigungssatzung der jeweiligen Gemeinde die Pflicht haben, den Ihrem Grundstück anliegenden öffentlichen Gehweg auf 1,50 m Breite stets unverzüglich von Schnee zu befreien und bei Glätte abzustumpfen.

Dies gilt:
werktags von 7.00 – 20.00 Uhr,
sonn- und feiertags von 8.00 – 20.00 Uhr.

Bei nicht im Straßenreinigungsverzeichnis aufgeführten Straßen bzw. bei Stichstraßen gilt die o. g. Verpflichtung zudem auch jeweils für die Hälfte der Fahrbahn.

Bitte kommen Sie Ihrer Pflicht entsprechend nach. Sie ersparen sich damit die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahren und uns damit eine Vorgehensweise, die wir ausdrücklich nicht anstreben.

Die aktuellen Straßenreinigungssatzungen inkl. des Straßenreinigungsverzeichnisses finden Sie im Internet unter www.amt warnow-west.de.

Amt Warnow-West
M. Puchtinger
Straßenverwaltung

ALTERS- UND BEHINDERTENGERECHTER WOHNUNHGSBAU IN ELMENHORST/LICHTENHAGEN

In der Entwicklung der Gemeinde geht es weiter voran. Denn dem Bürgermeister und den Gemeindevertretern ist es bereits seit längerem ein wichtiges Anliegen den alters- und behindertengerechten Wohnungsbau voranzutreiben, um Senioren in der Gemeinde halten zu können. „Uns ist es wichtig, altersgerechte Wohnraum- und Betreuungsangebote zu schaffen, um ein Abwandern der Senioren aufzufangen und im gewohnten Wohnumfeld zu halten.“, so Horst Harbrecht als Bürgermeister der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen.

Der Grundstein für das alters- und behindertengerechte Wohnen in Elmenhorst/Lichtenhagen wurde mit der Änderung des Bebauungsplanes „Steinbecker Eck“ gelegt. Das alte Gemeindezentrum ist bereits für dieses Bauvorhaben gewichen und an einen neuen Standort gezogen. Für selbstbestimmtes Leben im Alter sollen nun auf dem rund 7000 qm großen Grundstück alters- und behindertengerechte Wohnungen entstehen. Mit der offiziellen Grundsteinlegung am 15.07.2016 ist das Bauvorhaben gestartet.

Geplant ist der Neubau von 3 Mehrgenerationenhäusern mit insgesamt 51 Wohnungen. Der Neubau  eines Pflege-Wohnhauses mit insgesamt 52 Wohneinheiten und integriertem 24-Stunden-Pflegedienst, soll den alters- und behindertengerechten Wohnkomplex ergänzen. Im Interesse der Senioren ist außerdem die Integration von Sozialräumen geplant, die laut Information des Investors umfangreiche Angebote beinhalten sollen. Die Idee ist, dass diese Räume den Hausbewohnern und Einwohnern der Gemeinde als gemeinsamer Treffpunkt dienen sollen.

Die einzelnen Wohneinheiten sind auf ca. 30 qm Grundfläche mit separaten Bad und Kücheneinrichtung, teilweise auch mit Balkon geplant. Die Betreuung der zukünftigen Bewohner soll von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ambulanten Kranken- und Altenpflege Schneider GmbH übernommen werden.

Laut Planung können die ersten Appartements bereits im März/April 2017 bezogen werden. Die Fertigstellung der weiteren Wohnungen ist für Sommer 2017 avisiert. Damit erhält die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen einen weiteren wichtigen Vorteil für mobilitätseingeschränkte Einwohner.

Getreu dem Motto „Barrierefreiheit schafft insgesamt mehr Lebensqualität für alle“ wurden die besonderen Anforderungen bereits bei vorherigen Bauvorhaben in der Gemeinde berücksichtigt. Denn mit dem Umzug in das neue Gemeindezentrum, ist dieses ebenfalls barrierefrei ausgerichtet worden und damit auch für Rollstuhlfahrer und Eltern mit Kinderwagen erreichbar. So vereinfacht beispielsweise die kürzlich eingebaute Haupteingangstür, mit automatischem Drehtürantrieb den Zugang in das Gemeindezentrum. Vor dem Haus wurden entsprechende Parkplätze eigens als Behindertenflächen markiert. Ein weiteres Plus sind im Haus integrierte behindertengerechte WC-Räume. Auch Anregungen der Einwohner konnten in der Vergangenheit berücksichtigt und erfolgreich realisiert werden, wie beispielsweise die Gehwegabsenkung vor der ortsansässigen Bäckerei.

„Durch Übernahme von Verantwortung und Rücksichtnahme aller Einwohner können geplante Vorhaben erfolgreich umgesetzt werden.“, betont der Bürgermeister Horst Harbrecht.

 

Redaktion Öffentlichkeitsarbeit

Straßenreinigungspflichten

Aus gegebenem Anlass möchten wir auf die lt. den geltenden Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden bestehenden Pflichten der Anlieger hinweisen (Einzelheiten s. a. Satzungen der Gemeinde).

Die nachfolgend aufgeführten Straßenteile sind zu reinigen, dies umfasst auch die Beseitigung von Abfällen, Laub und Hundekot. Wildwachsende Kräuter sind zu entfernen, wenn dadurch der Straßenverkehr behindert, die nutzbare Breite von Geh- und Radwegen eingeschränkt wird oder wenn die Kräuter die Straßenbeläge schädigen.

Straßenteile:
Gehwege einschließlich der gleichzeitig als Radweg ausgewiesenen Gehwege, Verbindungs- und Treppenwege, Radwege, Trenn-, Baum- und Parkstreifen, Böschungen und Gräben, sowie sonstige zwischen dem anliegenden Grundstück und der Fahrbahn gelegene Teile des Straßenkörpers. Dies umfasst auch die Reinigung von Haltstellen öffentlicher Verkehrsmittel.

In der nicht im Verzeichnis der Reinigungsklassen aufgeführten Straßen zusätzlich

  1. die halbe Breite von Stichstraßen und verkehrsberuhigten Straßen,
  2. die Hälfte der Fahrbahnen einschließlich Fahrbahnrinnen, Bordsteinen und Bordsteinkante

Puchtinger
Amt Warnow-West

Information zur Abgabe von Schadstoffen im Landkreis Rostock ab 2016

Aufgrund vermehrter Nachfragen, möchten wir darüber informieren, dass die bisher im Frühjahr und Herbst veranlasste Schadstoffsammlung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen aus Haushalten in den Gemeinden des Landkreises Rostock eingestellt wurde. Die Abfallentsorgung wurde durch den Landkreis Rostock mit Satzung vom 01.01.2016 neu geregelt. Dementsprechend wurden mit Jahresbeginn jetzt im gesamten Gebiet des Landkreises Rostock Werkstoffhöfe eingerichtet, wo die schadstoffhaltigen Abfälle in Originalverpackungen angeliefert werden können.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den Landkreis Rostock, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft, An der Schanze 9 in 18273 Güstrow, Telefon 03843/755 70 999. Nähre Informationen erhalten Sie auch im Internet unter www.abfall-lro.de.

Sandra Hagemann
Bauverwaltung
Amt Warnow-West

Einladung zur Informationsveranstaltung „Altersgerechtes Wohnen“ in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Namen der Gemeindevertretung lade ich alle interessierten Einwohnerinnen und Einwohner zu einer Informationsveranstaltung rund um das altersgerechte bzw. seniorengerechte Wohnen in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen ein:

am Sonnabend, den 05.03.2016 um 10:00 Uhr

im Gemeindezentrum Elmenhorst, Gewerbeallee 45.

Elmenhorst/Lichtenhagen, 03.02.2016

Mit freundlichen Grüßen

Horst Harbrecht
Bürgermeister

Landkreis Rostock informiert über die neuen Abfallregelungen

Der Landkreis Rostock reagiert auf die anhaltende Kritik zur Umstellung der Müllabfuhr.
So haben wir folgende Information vom zuständigen Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Rostock erhalten.

Seit dem 01. Januar 2016 gilt die neue Abfall-Satzung. Danach werden Restabfallbehälter grundsätzlich alle 4 Wochen entleert. Eine 2-wöchentliche Abholung ist beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Rostock neu zu beantragen.

Wichtige Hinweise des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft des Landkreises Rostock:

Restmüll, der nicht mehr in die Abfalltonne passt, kann bis Ende Januar in handelsüblichen Abfallbehältern (blaue Säcke) neben die Tonne gestellt werden. Zum Abholtermin werden diese im Januar kostenfrei mitgenommen.
Das Volumen der Restabfalltonne richtet sich nun nach der im Haushalt lebenden Personenanzahl. Es gilt eine Mindestanschlusspflicht von 10 l/Person und Woche. In der Gebührensatzung gilt die Faustregel: Größere Mülltonnen, die seltener abgeholt werden, sind günstiger.

Beispiel – 4-Personen Haushalt:

Schaubild Müllentleerung

 

 

 

 

 

 

Bis zum 31. März 2016 ist die erstmalige Bereitstellung einer neuen Mülltonne gebührenfrei. Die Behältergröße kann bis dahin entsprechend der Personenanzahl im Haushalt kostenfrei umgestellt werden. Danach wird gemäß Abfallgebührensatzung eine Tauschgebühr fällig.
Änderungsanträge sollten vorzugsweise schriftlich oder per E-Mail an den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft service@abfall-lro.de gestellt werden.

Die jeweiligen Entleerungstermine sind dem Abfallkalender oder der Homepage des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft, unter www.abfall-lro.de zu entnehmen.

Zur Biotonne gilt folgendes: Grundsätzlich ist der Anschluss einer Bio-Tonne seit 01.01.2016 verpflichtend. Wer nachweislich auf dem eigenen Grundstück kompostiert und den Biomüll auf dem eigenen Grundstück verwertet, kann sich von der Anschlusspflicht befreien lassen. Dies gilt es schriftlich oder per E-Mail beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft service@abfall-lro.de zu beantragen.

Bei Rückfragen und für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Rostock
An der Schanze 9
18273 Güstrow
03843 / 755 – 70999
service@abfall-lro.de

Redaktion Öffentlichkeitsarbeit